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Zahnbrücken und der Medizintourismus

Verfasst von nico123 am Oktober 15, 2008

 

Das Gesundheitswesen in Deutschland verschlingt eine Unmenge Geld. Die Kassen der meisten Krankenkassen stehen dabei im Minus. Um das Gesundheitswesen in Deutschland weiterhin aufrecht zu erhalten, werden zum Einen immer mehr Leistungskürzungen vorgenommen, zum anderen auch immer mehr Beiträge von den Versicherten verlangt. Dies trifft im gleichen Maße auf die Privat und die Gesetzlich Krankenversicherten zu, denn auch im privaten Krankenversicherungsbereich mussten die Mitglieder in den letzten Jahren so manche Beitragserhöhung hinnehmen. Ab 2009 ändert sich im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung zwar alles, aber die hohen Preise für die medizinische Versorgung der Menschen wird bleiben, bzw. im gleichen Maße weiter ansteigen.

 

Was in den letzten Jahren auch zugenommen hat ist die „Flucht“ der Menschen vor eben diesen hohen Kosten im Medizinbereich ins Ausland. Das heißt immer mehr Menschen ließen sich in den letzten Jahren Zahnbrücken und andere Zahnbehandlungen von ausländischen Ärzten durchführen. Diese sind im Bezug auf das Einsetzen von Zahnbrücken wesentlich günstiger, weil die Materialkosten niedriger sind. Bevorzugte Ziele der so genannten Gesundheitstouristen sind dabei Kuba, aber auch Mexiko und Tschechien, wobei im Bezug auf Tschechien sagen muss, dass wenn diese in naher Zukunft ebenfalls den Euro als Währung einführen noch nicht abzusehen ist, ob es auch weiterhin für die Deutschen ein derartiger „Fluchtpunkt“ sein wird.

 

Sowohl die Gesetzliche Krankenversicherung, als auch die privat abgeschlossene Zähne Zusatzversicherung zahlen dabei die Leistungen, die sie auch für eine Behandlung im Inland übernehmen würden. Die Zähne Zusatzversicherung bis zur Höchstsumme, bis zu der sie abgeschlossen wurde für eine bestimmte Zahnbehandlung und die Gesetzliche Krankenversicherung eben den Festzuschuss, die sie für jede Art von Zahnbehandlung individuell zahlt. Die private Zusatzversicherung übernimmt also auch bei einer Zahnbehandlung, die im Ausland durchgeführt wird, die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und Kassenzuschuss, so dass wenn möglich gar keine, oder aber eine möglichst geringe Eigenbelastung für den Versicherungsnehmer übrig bleibt.

 

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